Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der Internetplattformen der
Marco Keul - traucheck.de
Gerhart-Hauptmann-Str. 5
33824 Werther
Deutschland
unter der Domain traucheck.de (nachfolgend „Traucheck“ genannt)
Traucheck betreibt auf der Internetseite traucheck.de ein Anbieterverzeichnis für Dienstleistungen rund um Hochzeiten und weitere Anlässe. Dienstleister können dort ihre Leistungen präsentieren, Besucher können die Dienstleister kontaktieren.
Die Nutzung und der Zugang des Anbieterverzeichnisses erfolgen auf Grundlage der vorliegenden AGB.
Alle Dienstleister müssen bei der Registrierung diese AGB zur Kenntnis nehmen und bestätigen.
1. Anwendungsbereich
Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten bei der Nutzung der von Traucheck betriebenen Plattformen durch Dienstleister. Das Nutzungsrecht umfasst die Inhalte, Funktionen, Tools und sonstigen Dienste der Plattform im Rahmen der jeweiligen Mitgliedschaft. Für einzelne Dienste können ergänzende Bedingungen gelten, die vor deren Nutzung bestätigt und akzeptiert werden müssen.
2. Umfang des Nutzungsvertrags
Traucheck ist ein Anbieterverzeichnis, auf dem Dienstleister ihre Leistungen anbieten können. Die angebotenen Dienstleistungen und Produkte dürfen nicht gegen geltende gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstoßen. Traucheck stellt als Betreiber lediglich die Plattform und damit die technische Vorrichtung zur Verfügung, um die Kommunikation der Besucher mit den Dienstleistern zu ermöglichen. An den Verträgen zwischen Dienstleistern und Besuchern und an der diesbezüglichen Kommunikation ist Traucheck nicht beteiligt. Ausschließlich Dienstleister und Besucher sind Vertragspartner eines gegebenenfalls abgeschlossenen Vertrags.3. Registrierung und Account
1. Für die Erstellung eines Profils und die Veröffentlichung von Angeboten ist eine Registrierung als Dienstleister notwendig. Mit der Registrierung kommt ein unbefristeter Nutzungsvertrag (Account) zustande. Nach Prüfung und Freigabe der Registrierung kann das Profil mit Inhalten bestückt werden.2. Nutzungsberechtigt sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (im Folgenden „Dienstleister“, auch „Mitglied“ genannt). Minderjährigen sowie Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist die Registrierung nicht gestattet.
3. Die Registrierung ist kostenlos. Ein Anspruch auf Registrierung, Freischaltung oder Mitgliedschaft besteht nicht.
4. Bei der Anmeldung wählt das Mitglied Zugangsdaten. Diese sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
5. Die bei der Registrierung abgefragten Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Im Zuge der Registrierung verschickt Traucheck eine Nachricht an die angegebene E-Mail-Adresse. Die Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn der Anmelder den darin enthaltenen Link bestätigt hat.
6. Der Account ist an das registrierte Unternehmen gebunden. Ein Wechsel des Ansprechpartners oder der Kontaktdaten innerhalb desselben Unternehmens ist zulässig und vom Mitglied im internen Bereich zu aktualisieren. Die Übertragung des Accounts auf ein anderes Unternehmen ist nur mit vorheriger Zustimmung von Traucheck möglich.
7. Der Dienstleister stimmt mit seiner Registrierung zu, Benachrichtigungen per E-Mail zu seinem Profil zu erhalten. Diese kann er im internen Bereich jederzeit verwalten.
4. Mitgliedschaften
1. Traucheck bietet kostenpflichtige Mitgliedschaften (z. B. Premium und Diamant) an. Leistungsumfang und Preise sowie die Frage, ob in einem Bereich zusätzlich eine kostenlose Mitgliedschaft angeboten wird, ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Online-Angebot. Bestimmte Funktionen, insbesondere Fotos, Videos, Hörproben, Dateien und die Verlinkung der eigenen Website, stehen nur in kostenpflichtigen Mitgliedschaften zur Verfügung.2. Kostenpflichtige Mitgliedschaften haben eine Laufzeit von 12 Monaten und verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht spätestens 7 Tage vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden. Die Zahlung erfolgt jährlich im Voraus. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Die Kündigung oder Löschung des Accounts beendet eine laufende kostenpflichtige Mitgliedschaft nicht vorzeitig. Bereits gezahlte Entgelte werden nicht erstattet, es sei denn, Traucheck beendet die Mitgliedschaft vorzeitig, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt. In diesem Fall wird das Entgelt für die verbleibende Laufzeit anteilig erstattet.
4. Endet eine kostenpflichtige Mitgliedschaft, werden Funktionen und Inhalte, die nur in dieser Mitgliedschaft zur Verfügung stehen, ausgeblendet (siehe Ziffer 6.8). Ein Anspruch auf Weiterführung des Profils ohne kostenpflichtige Mitgliedschaft besteht nicht.
5. Pflichten des Dienstleisters
1. Traucheck ist eine Self-Service-Plattform. Der Dienstleister pflegt sein Profil und seine Angebote selbst, überprüft sie regelmäßig und hält sie aktuell.2. Profil und Angebote sind richtig und vollständig zu beschreiben. Eigenschaften und Merkmale der Dienstleistungen müssen wahrheitsgemäß angegeben werden.
3. Preisangaben gegenüber Besuchern sind, soweit gesetzlich vorgeschrieben, als Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer zu machen.
4. Anfragen von Besuchern dürfen ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage und zur Vertragsanbahnung genutzt werden. Eine Nutzung zu Werbezwecken ohne ausdrückliche Einwilligung des Besuchers ist untersagt.
6. Inhalte, Fotos, Videos und Hörproben
1. Für alle Inhalte, die der Dienstleister einstellt oder verlinkt, insbesondere Texte, Logos, Fotos, Videos, Hörproben und Dateien, ist ausschließlich der Dienstleister verantwortlich. Die Inhalte müssen sich auf die eigenen angebotenen Leistungen beziehen.2. Der Dienstleister darf nur Inhalte einstellen, an denen er die erforderlichen Rechte besitzt. Er sichert zu, dass er insbesondere
• die Nutzungsrechte der Urheber (z. B. Fotografen, Filmer, Grafiker, Texter) besitzt,
• bei Musik zusätzlich die Rechte an Komposition und Text, die Rechte der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller besitzt, einschließlich erforderlicher Lizenzen von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA (etwa bei Coverversionen),
• die Einwilligung aller erkennbar abgebildeten, gefilmten oder hörbaren Personen (z. B. Brautpaare, Gäste, Mitwirkende) zur Veröffentlichung im Internet eingeholt hat,
• zur Nutzung der gezeigten Marken und Logos berechtigt ist.
3. Verlangt ein Urheber, als solcher genannt zu werden, trägt der Dienstleister die Nennung in das dafür vorgesehene Feld „Copyright-Angabe“ im internen Bereich ein. Andernfalls sichert der Dienstleister zu, dass die Inhalte ohne Urhebernennung veröffentlicht werden dürfen.
4. Videos werden über Drittplattformen (z. B. YouTube, Vimeo) eingebunden. Der Dienstleister darf nur Videos eintragen, an denen er die Rechte besitzt oder deren Einbindung der Rechteinhaber erlaubt hat. Das gilt auch für die im Video verwendete Musik. Bis ein Besucher dem Laden von Inhalten der Drittplattform zugestimmt hat, zeigt Traucheck statt des Vorschaubilds der Drittplattform ein Foto aus dem Profil des Dienstleisters an.
5. Mitschnitte von Trauungen, Reden oder Feiern dürfen nur veröffentlicht werden, wenn alle darin erkennbaren oder namentlich genannten Personen eingewilligt haben.
6. Der Dienstleister räumt Traucheck an den eingestellten und verlinkten Inhalten das einfache, unentgeltliche und räumlich unbeschränkte Recht ein, diese für die Dauer des Nutzungsvertrags zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und technisch zu bearbeiten (z. B. Zuschnitt, Größenänderung, Formatumwandlung, Erstellen von Vorschaubildern). Die Nutzung umfasst die Darstellung des Dienstleisters im Profil, in Suchergebnissen, Vergleichs- und Übersichtsseiten, in Vorschauen beim Teilen von Links sowie in redaktionellen Beiträgen, Newslettern, sozialen Medien und sonstigen Marketingmaßnahmen von Traucheck. Die Nutzung erfolgt stets im Zusammenhang mit dem Dienstleister und ohne den Sinn der Inhalte zu entstellen. Traucheck darf diese Rechte an technische Dienstleister weitergeben, soweit dies für den Betrieb der Plattform erforderlich ist.
7. Nach Beendigung des Nutzungsvertrags werden die Inhalte nicht mehr verwendet. Bereits versendete Newsletter und vor Vertragsende veröffentlichte Beiträge bleiben unberührt. Auf Verlangen des Dienstleisters entfernt Traucheck dessen Inhalte aus eigenen Beiträgen und Social-Media-Kanälen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
8. Endet eine kostenpflichtige Mitgliedschaft, bleiben Fotos, Videos, Hörproben und Dateien gespeichert, werden aber nicht mehr öffentlich angezeigt. Bei erneutem Abschluss einer entsprechenden Mitgliedschaft werden sie wieder angezeigt. Der Dienstleister kann seine Inhalte jederzeit im internen Bereich selbst löschen. Mit der Löschung des Accounts werden die Inhalte gelöscht. Kopien in Datensicherungen werden im Rahmen des regulären Sicherungszyklus entfernt.
9. Traucheck prüft Inhalte nicht regelmäßig, ist aber berechtigt, Inhalte zu entfernen oder auszublenden, die gegen diese AGB, Rechte Dritter oder geltendes Recht verstoßen oder bei denen ein solcher Verstoß gemeldet wurde und plausibel erscheint.
7. Verbotene Inhalte und Maßnahmen bei Verstößen
1. Profile, Angebote und sonstige Inhalte dürfen nicht gegen diese AGB, Rechte Dritter oder geltendes Recht verstoßen. Untersagt sind insbesondere:• Verletzungen von Persönlichkeits-, Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Namens- oder Datenschutzrechten Dritter,
• falsche, irreführende, obszöne, diskriminierende, beleidigende oder betrügerische Inhalte,
• manipulierte, gekaufte oder selbst verfasste Bewertungen,
• das Einstellen von Schadsoftware (z. B. Viren, Trojaner, Makros),
• das Umgehen von Funktionen, die der jeweiligen Mitgliedschaft nicht zur Verfügung stehen, etwa durch Domains, URLs oder Kontaktdaten in Texten, Bildern oder Videos, wenn die Mitgliedschaft keine Verlinkung der eigenen Website umfasst.
2. Bei Verstößen kann Traucheck insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen: Entfernen oder Ausblenden von Inhalten, Verwarnung, Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten, vorübergehende Sperrung, endgültige Sperrung und Löschung des Accounts.
3. In der Regel verwarnt Traucheck zunächst schriftlich und fordert zur Beseitigung des Verstoßes auf. Bei wiederholten oder fortgesetzten Verstößen folgen eine zweite Verwarnung mit Androhung von Sanktionen und anschließend die Einschränkung oder Sperrung. Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei manipulierten Bewertungen, Schadsoftware oder offensichtlichen Rechtsverletzungen, kann Traucheck ohne vorherige Verwarnung sofort handeln. Traucheck entscheidet nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.
4. Traucheck teilt dem Dienstleister jede Maßnahme nach Ziffer 7.2 spätestens mit ihrem Wirksamwerden in Textform mit, soweit dem keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Die Mitteilung nennt die Maßnahme, die zugrunde liegenden Tatsachen, die verletzte Regel dieser AGB oder das verletzte Gesetz und den Hinweis, dass der Dienstleister gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann. Der Dienstleister kann per E-Mail Stellung nehmen. Traucheck prüft die Stellungnahme und hebt die Maßnahme auf, wenn sie sich als unbegründet erweist.
5. Nach einer endgültigen Sperrung besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des Accounts.
8. Meldung rechtswidriger Inhalte
1. Jeder kann Traucheck Inhalte melden, die er für rechtswidrig hält, z. B. ein Foto, an dem er die Urheberrechte besitzt. Meldungen sind über das Kontaktformular oder per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse möglich und sollen den betroffenen Inhalt genau bezeichnen und begründen, warum er rechtswidrig ist.2. Traucheck prüft Meldungen zeitnah und sorgfältig, kann den gemeldeten Inhalt während der Prüfung ausblenden und informiert den Meldenden sowie den betroffenen Dienstleister über die Entscheidung.
9. Bewertungen
1. Traucheck verfügt über ein Bewertungssystem, das der Qualitätskontrolle dient. Besucher können ihre Erfahrungen mit Dienstleistern veröffentlichen. Es gelten die Bewertungsrichtlinien.2. Bewertungen dürfen ausschließlich wahrheitsgemäße und sachliche Angaben enthalten. Beleidigungen sind untersagt.
3. Der Dienstleister erhält durch seine Mitgliedschaft kein Nutzungsrecht an den Bewertungen. Er darf sie ohne Zustimmung des Verfassers nur über die von Traucheck bereitgestellten Einbindungsfunktionen (z. B. Widgets) außerhalb der Plattform verwenden.
4. Der Dienstleister kann Bewertungen melden, die unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Schmähkritik enthalten oder bei denen kein Kundenkontakt erkennbar ist. Die Bewertung wird daraufhin deaktiviert und geprüft. Der Dienstleister reicht innerhalb von sieben (7) Tagen nach Aufforderung eine Stellungnahme und gegebenenfalls Belege ein, andernfalls wird die Bewertung wieder veröffentlicht. Aus Gründen des Datenschutzes gibt Traucheck die Identität des Verfassers nicht ohne dessen Einwilligung heraus.
5. Wiederholte Meldungen ohne nachvollziehbare Begründung können als Verstoß gegen diese AGB gewertet werden.
10. Widgets und Werbemittel
1. Traucheck stellt Mitgliedern Werbemittel wie Bewertungs-Widgets, Siegel und Logos zur Verfügung. Diese dürfen nur unverändert und nur mit einem funktionierenden Link auf das Profil des Dienstleisters bei Traucheck verwendet werden.2. Nach Beendigung des Nutzungsvertrags ist die Nutzung der Werbemittel unverzüglich einzustellen. Werbemittel, die an eine bestimmte Mitgliedschaft oder Auszeichnung gebunden sind, dürfen nur während deren Bestehen verwendet werden.
3. Für Ausfälle oder Einschränkungen der Widgets übernimmt Traucheck keine Haftung.
11. Reihenfolge in Suchergebnissen und Listen
1. In Suchergebnissen, Vergleichs- und Übersichtsseiten sortiert Traucheck standardmäßig nach Mitgliedschaft und Entfernung: Zuerst erscheinen Dienstleister mit Diamant-Mitgliedschaft, dann mit Premium-Mitgliedschaft, dann alle übrigen. Innerhalb jeder Gruppe entscheidet die Entfernung zu dem vom Besucher gewählten Ort. Die Mitgliedschaft wirkt sich nur bis zu einer Entfernung von 100 km aus.2. Die Mitgliedschaften Diamant und Premium sind kostenpflichtig. Die bessere Platzierung ist damit eine bezahlte Leistung; die betreffenden Einträge sind auf der Plattform als „Diamant“ bzw. „Premium“ gekennzeichnet. Andere Möglichkeiten, die Reihenfolge gegen Entgelt zu beeinflussen, gibt es nicht.
3. Besucher können stattdessen nach Bewertung (Durchschnitt der Bewertungen), nach Entfernung, nach Mitgliedschaft und Bewertung, nach Aktualität des Eintrags oder nach Name sortieren.
4. Auszeichnungen und Ranglisten wie „TOP-Bewertet“ (Durchschnittsbewertung ab 4,0) oder Platzierungen in Toplisten ergeben sich ausschließlich aus den Bewertungen von Besuchern und können nicht gekauft werden.
5. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht. Traucheck erläutert die Sortierung zusätzlich auf der Plattform unter „So sortieren wir“.
12. Daten
1. Traucheck verarbeitet die vom Dienstleister angegebenen Profil-, Kontakt- und Abrechnungsdaten, die eingestellten Inhalte, die über die Plattform gesendeten Anfragen von Besuchern, Bewertungen sowie Nutzungsstatistiken wie Profilaufrufe und Anzahl der Anfragen.2. Der Dienstleister erhält im internen Bereich Zugang zu seinen Profildaten und Inhalten, zu den an ihn gerichteten Anfragen einschließlich der Kontaktdaten der Anfragenden, zu den Bewertungen über ihn sowie zu Statistiken über sein Profil. Zugang zu Daten anderer Dienstleister oder zu Anfragen, die an andere Dienstleister gerichtet sind, erhält er nicht.
3. Traucheck nutzt diese Daten zum Betrieb und zur Verbesserung der Plattform, für zusammengefasste Auswertungen (z. B. Nachfrage je Region und Kategorie) und für die Abrechnung. Traucheck gibt Daten des Dienstleisters nicht an Dritte weiter, außer an technische Dienstleister, soweit für den Betrieb erforderlich, oder wenn eine gesetzliche Pflicht besteht.
4. Nach Beendigung des Nutzungsvertrags endet der Zugang zum internen Bereich. Der Dienstleister kann sich die für ihn relevanten Daten, insbesondere Anfragen und Rechnungen, vorher selbst sichern. Traucheck löscht die Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung; Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen (z. B. Rechnungen), werden bis zum Ablauf dieser Fristen aufbewahrt.
13. Kündigung
1. Der Nutzungsvertrag (Account) läuft auf unbestimmte Zeit. Der Dienstleister kann ihn mit einer Frist von sieben (7) Tagen ordentlich kündigen. Traucheck kann ihn mit einer Frist von dreißig (30) Tagen ordentlich kündigen und teilt dem Dienstleister die Gründe dafür mit. Für kostenpflichtige Mitgliedschaften gilt Ziffer 4.2. Kündigungen erfolgen in Textform über das bereitgestellte Kontaktformular oder per E-Mail.
3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Traucheck teilt dem Dienstleister die Gründe einer außerordentlichen Kündigung mit. Ein wichtiger Grund für Traucheck liegt insbesondere vor, wenn der Dienstleister wesentlich gegen diese AGB verstößt, falsche, irreführende oder manipulierte Inhalte oder Bewertungen einstellt, die Plattform missbräuchlich nutzt oder trotz Mahnung länger als 30 Tage mit Zahlungen in Verzug ist.
4. Bei Zahlungsverzug kann Traucheck die Leistungen der kostenpflichtigen Mitgliedschaft bis zum Ausgleich der offenen Forderungen aussetzen. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.
5. Kündigt Traucheck aus wichtigem Grund, den der Dienstleister zu vertreten hat, bleibt der Anspruch auf die Entgelte für die laufende Vertragslaufzeit bestehen.
14. Haftungsfreistellung
Das Mitglied stellt Traucheck von allen Ansprüchen frei, die andere Dienstleister oder sonstige Dritte gegenüber Traucheck wegen einer Rechts- oder Pflichtverletzung des Mitglieds geltend machen, insbesondere wegen der vom Mitglied eingestellten oder verlinkten Inhalte. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied nachweist, dass es die behauptete Rechts- oder Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Kosten der Rechtsverteidigung von Traucheck einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten trägt das Mitglied. Im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte ist das Mitglied verpflichtet, Traucheck alle notwendigen Informationen unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen, die für eine Rechtsverteidigung oder eine Prüfung der Ansprüche erforderlich sind.15. Haftungsbeschränkung
1. Traucheck haftet nicht für fremde Inhalte, insbesondere nicht für Inhalte von Dienstleistern und Bewertungen von Besuchern, und nicht für den Abschluss oder die Durchführung der Verträge zwischen Dienstleistern und Besuchern.2. Traucheck haftet bei fahrlässiger Schadensverursachung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Dabei handelt es sich um solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
3. Traucheck haftet nicht für die Folgen eingeschränkter oder gestörter Erreichbarkeit der Plattform, z. B. durch Wartungsarbeiten.
4. Für die Reihenfolge in Suchergebnissen und Listen gilt Ziffer 11. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht nicht.
5. Ansprüche auf Schadensersatz wegen einer berechtigten Verwarnung, Sperrung oder Entfernung von Inhalten sind ausgeschlossen.
6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
16. Vertragsübernahme durch Dritte
Mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen ist Traucheck berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Das Mitglied ist in diesem Fall berechtigt, den Nutzungsvertrag nach Mitteilung der Vertragsübernahme per E-Mail an die aktuelle E-Mail-Adresse (siehe Impressum) zu kündigen.17. Datenschutz und Daten von Anfragenden
Es gilt die Datenschutzerklärung von Traucheck.Wenn Anfragen und Nachrichten von Website-Besuchern eintreffen, werden dem Dienstleister dabei personenbezogene Daten zugänglich gemacht. Der Dienstleister verpflichtet sich, diese Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzpassage '8. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite an traucheck & vertretenden Dienstleistern Abschnitt b) ' zu verarbeiten. Dieser Passus informiert den anfragenden Besucher gemäß Art. 14 DSGVO über die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten.
18. Änderungen der AGB
Traucheck behält sich vor, diese AGB zu ändern, zu erweitern oder zu aktualisieren. Die geänderten Bedingungen werden dem Mitglied mindestens fünfzehn (15) Tage vor Inkrafttreten per E-Mail und/oder durch einen deutlichen Hinweis im internen Bereich mitgeteilt; bei Änderungen, die vom Mitglied umfangreiche technische oder geschäftliche Anpassungen verlangen, entsprechend länger. Das Mitglied kann den Nutzungsvertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kündigen. Widerspricht es nicht innerhalb der mitgeteilten Frist, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Traucheck weist in der Mitteilung gesondert auf das Widerspruchs- und Kündigungsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hin.19. Schlussbestimmungen
1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Werther (Westfalen). Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn das Mitglied keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, seinen Sitz ins Ausland verlegt oder der Sitz unbekannt ist.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 14.10.2026
